d) Nach dem revLugÜ vom 30. Oktober 2007, welches für die Schweiz am 1. Januar 2011 in Kraft tritt, wäre der vorliegende Fall anders zu entscheiden. Die Revision soll die ursprüngliche Parallelität zur Regelung innerhalb der EU wieder herstellen. Zwischen den Vertragsstaaten der EU gilt nicht mehr das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelsachen vom 27. September 1968 (EuGVÜ), sondern die EuGVVO. Das revLugÜ und die EuGVVO enthalten (mit minimalen Ausnahmen) denselben Text (Walter, a.a.O., S. 164).