Sowohl Deutschland (14. Dezember 1994) als auch die Schweiz (18. Oktober 1991) haben dieses Übereinkommen ratifiziert. Das LugÜ, welches für die Schweiz am 1. Januar 1992 und für Deutschland am 1. März 1995 in Kraft getreten ist, ersetzt in seinem Anwendungsbereich zahlreiche bilaterale Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen (vgl. Art. 55 LugÜ) und verdrängt das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) (Gerhard Walter, Internationales Zivilprozessrecht der Schweiz, 4. Aufl., Bern 2007, S. 423 f.). Noch keine Anwendung findet das revLugÜ vom 30. Oktober 2007, welches für die Schweiz erst am 1. Januar 2011 in Kraft tritt.