In der Schuldbetreibungs- und Konkurssache der X . , Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwaltspartnerschaft GRUB FRANK BAHMANN SCHICKHARDT ENGLERT, Solitudestrasse 20, DE-71638 Ludwigsburg, gegen den Entscheid der Bezirksgerichtsvizepräsidentin Hinterrhein vom 18. August 2010, mitgeteilt am 20. August 2010, in Sachen der Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdeführerin gegen Y., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdegegner, betreffend Vollstreckung/definitive Rechtsöffnung, hat sich ergeben: I. Sachverhalt