– dass im weiteren ein Schreiben von Y. vom Dezember 2007 bei den Akten liegt, wonach er einem Herrn B. mitteilt, dass ab 1. Januar 2008 aus buchhalterischen Gründen sämtliche Pferde auf das Hotel C. „laufen“, – dass daraus ohne weiteres geschlossen werden kann, dass Y. nach wie vor Halter der Pferde ist, aber mit dem eben genannten Schreiben und seinen Aussagen anlässlich der Pfändungseinvernahme geltend machen will, er sei nicht mehr Eigentümer der Pferde,