– dass das Betreibungsamt Val Müstair seine Vernehmlassung am 15. September 2010 einreichte mit dem Antrag auf Abweisung der Beschwerde, – dass sich der Schuldner anlässlich der Einvernahme wohl dahin geäussert hat, dass er über keine pfändbare Aktiven verfüge und insbesondere die Pferde im Eigentum des Hotels C. bzw. seines Vaters stünden,