des X., Gläubiger und Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Bart Krenger, Obergasse 28, 8402 Winterthur, gegen die Pfändungsurkunde des Betreibungsamtes Val Müstair vom 20. August 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen des Beschwerdeführers gegen Y., Schuldner und Beschwerdegegner, betreffend Pfändung wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 2. September 2010, in die Stellungnahme des Betreibungsamtes Val Müstair vom 15. September 2010 samt mitgereichten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,