Seite 12 — 13 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1’200.-- gehen zulasten des Beschwerdeführers, welcher den Beschwerdegegner für das Beschwerdeverfahren mit Fr. 1’500.-- (inkl. MWST) zu entschädigen hat.