2. Es sei dem Gläubiger und Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. E. des Betreibungsamtes des Kreises D. für - CHF 190'772.00 nebst 5% Zins seit 28.01.2010, - CHF 167'147.65 - CHF 1'948.40 nebst 5% Zins seit 28.01.2010 und - CHF 669.05 die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 3. Eventualiter sei dem Gläubiger und Beschwerdeführer für den Betrag von CHF 190'772.00, nebst 5% Zins seit 22.07.1992 zuzüglich der Kosten für die Betreibung die definitive Rechtsöffnung zu erteilen.