– dass das Betreibungsamt Rhäzüns am 16. August 2010 den Schuldnern Karin und X. separate Pfändungsurkunden (Betreibungs-Nr. _ und _) zukommen liess, – dass darin als Gläubigerin die Gemeinde Z. mit einer Forderung von Fr. 49'020.40 zuzüglich Zinsen und Kosten aufgeführt ist, – dass in beiden Pfändungsurkunden je ½ Miteigentum an der Liegenschaft Nr. 4582 (Einfamilienhaus mit Anbauten und 598 m2 Gebäudegrundfläche und Umschwung) gepfändet wurden, – dass in den Pfändungsurkunden eine betreibungsamtliche Schätzung von Fr. 1'971'000.-- angegeben wurde,