des X., Schuldner und Beschwerdeführer und der Y., Schuldnerin und Beschwerdeführerin, gegen die Pfändungsurkunden des Betreibungsamtes Rhäzüns (Betr. Nr. _ und _), vom 14. Juli 2010, mitgeteilt am 16. August 2010, in Sachen der G e m e i n d e Z . , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen die Beschwerdeführer, betreffend Pfändung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 27. August 2010, in die vom Betreibungsamt Rhäzüns zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,