Property as consists of money as if it were the proceeds of such a sale or other disposal). Angesichts dieses Wortlauts und in Verbindung mit Ziff. 8.2 des Kreditvertrages ist unzweifelhaft, dass damit das Vorgehen zur Befriedigung ihrer Ansprüche ins völlige Belieben der Kreditgeberin gestellt werden wollte. Sie hat die uneingeschränkte Wahl, ob sie die Sicherheit in Anspruch nehmen, die Bezahlung der Forderung verlangen oder das Recht zum Selbsthilfeverkauf ausüben möchte.