1.1.8) – soll trotz der Insolvenz des Kreditnehmers, oder einer Kontosaldierung oder irgendwelcher anderer Gründe bestehen bleiben. Sie besteht zusätzlich zu (in addition to), verschmilzt nicht mit und präjudiziert oder berührt nicht irgendwelche anderweitigen Sicherheiten, Rechte oder Mittel (any other security or any other right or remedy), welche die Kreditgeberin jetzt oder später hat oder ihr zur Verfügung stehen (act. 01.3, Ziffer 8.2).