to the beneficiary), was sich beim gegenständlichen Sachverhalt insofern bestätigt, als die beiden Aktien der Z. Ltd. nicht ursprünglich (Besitzübertragung/Verfügungsgeschäft als Voraussetzung des Zustandekommens des Vertrages) in den Besitz der Gläubigerin zu gehen hatten und offenbar auch nicht gegangen sind. Dass Ziff. 4.1 der Equitable Charge (deposit of all stock or share certificates with G.) nachgelebt worden ist oder sich die beiden Aktien bei einer anderen Firma G., Isle of Man, befinden, wie gläubigerseits behauptet wird, lässt sich anhand der Akten nicht nachvollziehen. Ebenso wenig geht daraus hervor, dass die Treuhänderinnen PC. und SC. Ltd. die Aktien nicht mehr für den