C. Nachdem die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Kantonsgerichts als SchKG-Aufsichtsbehörde zuvor den ersten Zahlungsbefehl für nichtig erklärt (Verfügung KSK 10 34 vom 12. Mai 2010) und den zweiten als mangelhaft aufgehoben hatte (Verfügung KSK 10 54 vom 12. Juli 2010), stellte das Betreibungsamt Klosters in der ordentlichen Betreibung auf Pfändung Nr. 20100113 mit der Gläubigerin G. Ltd., Tortola, British Virgin Islands, und dem Schuldner B., Klosters, über eine Forderung aus Darlehensvertrag (Amended and Restated Facility Agreement) von Fr. 6'110'861.— nebst Zinsen und Kosten, am 15. Juli 2010 erneut einen Zahlungsbefehl aus, welchen es dem Schuldnervertreter am 10. Au-