„1. Das Rechtsöffnungsgesuch von Y. vom 20. März 2010 wird teilweise gutgeheissen und in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes A. definitive Rechtsöffnung für folgende Beträge erteilt: - Fr. 17'250.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 9. November 2009 - Fr. 3'989.80 zuzüglich 5% Zins seit dem 22. Januar 2010 - Fr. 1'000.00 zuzüglich 5% Zins seit dem 22. Januar 2010 2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 450.00 gehen zu Lasten des X.. Sie werden bei Y. unter Regresserteilung auf X. erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-3922-1 des Be-