D. Die Rechtsöffnungsverhandlung vor dem Bezirksgerichtspräsidenten Prättigau/Davos fand am 31. Mai 2010 statt. Daran nahm lediglich der Gesuchsgegner teil, während die Gesuchstellerin der Verhandlung fernblieb. Der Gesuchsgegner beantragte die Abweisung des Rechtsöffnungsgesuchs. Für die Jahre 2007 und 2008 habe die Gesuchstellerin keinen Unterhaltsanspruch, weil sie nicht nachgewiesen habe, dass sie studiert habe. Die von ihm geleisteten Zahlungen von Fr.