ausseramtliche Entschädigung gemäss Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichtsauschusses Prättigau/Davos vom 24. März 2009 - Fr. 135.00 Betreibungs- und Zustellkosten C. Gegen den Zahlungsbefehl erhob der Schuldner am 28. Januar 2010 Rechtsvorschlag. Daraufhin reichte die Gläubigerin am 9. April 2010 ein auf den 20. März 2010 datiertes Gesuch um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für die in Betreibung gesetzten Beträge beim Bezirksgericht Prättigau/Davos ein.