 dass das Betreibungsamt Chur am 09. Juli 2010 auf Begehren der „Y. AG“ gegen X. einen Zahlungsbefehl über Fr. 100'000.00 zuzüglich Zinsen und Kosten ausstellte (Betreibung Nr. _),  dass X. gegen den am 13. Juli 2010 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag erhob,  dass X. am gleichen Tag zudem Beschwerde an das Kantonsgericht von Graubünden als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs einreichte mit dem Begehren, das Verfahren in der Betreibung Nr. _ des Betreibungsamtes Chur sei samt Zahlungsbefehl aufzuheben und die Betreibung sei im Register zu löschen,