des Dr. iur. X., Schuldner und Beschwerdeführer, gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes Chur vom 09. Juli 2010, zugestellt am 13. Juli 2010, in Sachen der Y . A G , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Zahlungsbefehl, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 13. Juli 2010, in die Vernehmlassung des Betreibungsamtes Chur vom 09. August 2010 samt mitgereichten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,