– dass er zur Begründung vorbrachte, dass er seines Wissens gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben und seither von der Y. AG nie mehr Post erhalten habe; überdies sei der Versicherungsvertrag gekündigt worden, – dass das Betreibungsamt Surselva am 19. Juli 2010 auf eine Stellungnahme verzichtete, – dass die Y. AG am 4. August 2010 auf Abweisung der Beschwerde antrug, – dass es wohl zutreffend ist, dass X. den Versicherungsvertrag in der Zwischenzeit gekündigt hat, – dass gemäss Bestätigung der Y. AG vom 3. Dezember 2009 die Kündigung aber erst auf Ende Dezember 2009 rechtskräftig wurde und es im