des X., Schuldner und Beschwerdeführer, gegen die Konkursandrohung des Betreibungsamtes Surselva vom 3. Juli 2010, mitgeteilt am gleichen Tag, in Sachen der Y . A G , Gläubigerin und Beschwerdegegnerin, gegen den Beschwerdeführer, betreffend Konkursandrohung, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 11. Juli 2010, in die vom Betreibungsamt Surselva zugestellten Verfahrensakten, in die Vernehmlassung der Y. AG vom 4. August 2010 sowie nach Feststellung und in Erwägung,