– dass das Betreibungsamt Maienfeld vom Kantonsgericht in der Folge aufgefordert wurde, beim betreffenden Postboten eine schriftliche Stellungnahme zu dieser Frage einzuholen, – dass dem Kantonsgericht am 18. Januar 2009 eine Bestätigung des betreffenden Postboten, Alois Stadler, zugestellt wurde, woraus hervorgeht, dass der Ehemann der Schuldnerin in der Tat gegenüber dem Postboten mündlich Rechtsvorschlag erklärt hat und es auf ein Missverständnis zurückzuführen sei, dass dies auf dem Zahlungsbefehl nicht vermerkt worden sei, – dass die Parteien zu dieser Bestätigung keine Stellungnahme einreichten,