Seite 6 — 20 Schuldners befinden. Anlässlich der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners wird auch auf die entsprechenden Vermögensgegenstände des empfangenden Ehegatten gegriffen. Dieser kann die Verwertung des empfangenen Vermögenswerts durch Begleichung der Schuld abwenden. Abs. 2 statuiert eine akzessorische und subsidiäre Bereicherungshaftung, sofern ein direkter Zugriff auf den verschobenen Vermögenswert nicht mehr möglich ist.