Seite 3 — 20 5. Der Schuldner beantragt die Gutheissung der Beschwerde, unter Verweisung auf die Ausführungen in der Beschwerdeschrift seiner Ehefrau vom 28. Juni 2010. F. Am 01. Juli 2010 stellten sowohl MV. als auch die Erben SA. betreffend Widerspruchsklagen in den Betreibungen Nrn. 20904750 und 20905768 des Betreibungsamtes Chur beim Kreispräsidenten Chur als Vermittler das Sühnbegehren gegen XF. gemäss Art. 63 ff. ZPO, was das Kreisamt der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer am 02. Juli 2010 durch Mitteilung im Sinne von Art. 109 Abs. 4 SchKG bestätigte.