2. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragt die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdeführerin. Zudem wird beantragt, die Aufsichtsbehörde möge die von der Vorinstanz unterlassene Schätzung der Liegenschaft anordnen. 3. Die Beschwerdegegner 2 liessen die Abweisung der Beschwerde, unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge inklusive MWST beantragen. 4. Die Vorinstanz schliesst ebenfalls auf Abweisung der Beschwerde.