B. In der darauf folgenden, unangefochten gebliebenen Pfändung gelangten die vorerwähnten Gläubiger zufolge Anschlusses zusammen mit 3 weiteren Gläubigern in die Pfändungsgruppe Nr. 20902053, in welcher es Betreibungsforderungen von gesamthaft Fr. 158'156.50 zu decken galt. Gemäss Pfändungsurkunde und Protokoll des Pfändungsvollzugs vom 20. November 2009 (1. Vollzug am 25. September 2009) wurden dafür beim Schuldner Mobilien (1 Oldtimerfahrzeug, Möbel, Büroinventar, Bilder, antike Dokumente etc.) im geschätzten Gesamtwert von Fr. 74'198.— sowie ein mit Fr. 1.— bewerteter Anspruch auf Absichtsanfechtung gemäss Art. 288 SchKG gepfändet. In der Pfändungsurkunde findet sich der allge-