1. Die Beschwerde wird dahin entschieden, dass der angefochtene Zahlungsbefehl aufgehoben und das Betreibungsamt Klosters angewiesen wird, in der Betreibung Nr. _ einen neuen Zahlungsbefehl im Sinne der Erwägungen auszustellen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 800.00 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.