 dass das Betreibungsamt Klosters am 20. Mai 2010 unter der neuen Betreibungsnummer _ einen neuen Zahlungsbefehl betreffend die gleichen Parteien erliess und am 25. Mai 2010 dem Schuldner zustellte,  dass X. dagegen erneut Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichte,  dass das Betreibungsamt Klosters am 07. Juni 2010 den ergangenen Zahlungsbefehl durch einen neuen, unter der Betreibungsnummer _, ersetzte, sodass das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben werden konnte (KSK 10 53 vom 15. Juni 2010),