betreffend Zahlungsbefehl, wird nach Einsichtnahme in die Beschwerde vom 16. Juni 2010, in die Beschwerdeantwort vom 28. Juni 2010, in die vom Betreibungsamt Klosters zugestellten Verfahrensakten sowie nach Feststellung und in Erwägung,  dass das Betreibungsamt Klosters auf Gesuch der Y. am 10. Februar 2010 gegen X. einen Zahlungsbefehl über Fr. 6'065'545.15 zuzüglich Zinsen und Kosten ausstellte (Betr. Nr. _),