Seite 15 — 16 III. Demnach wird erkannt 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von Fr. 3'000.-- gehen zu Lasten der Beschwerdeführer. 3. Die Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin für das Verfahren vor Kantonsgericht eine aussergerichtliche Entschädigung von Fr. 300.-- zu bezahlen.