Seite 12 — 16 Kündigung seitens der F. gar nicht hätte erfolgen dürfen. Die Allgemeinen Bestimmungen zur F. Festhypothek auf der Rückseite des „Contratto di ipoteca fissa F.“ normieren jedoch ein Kündigungsrecht der F. auf 90 Tage unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise Zahlungsrückständen. Gemäss dem Kündigungsschreiben vom 14. April 2009 hat sich A. mit den Zinszahlungen in Verzug befunden, weshalb ihm in Übereinstimmung mit der in den Allgemeinen Bestimmungen enthaltenen Frist von 90 Tagen sämtliche gewährten Kredite gekündigt wurden.