In demselben Schreiben wurde auch die Schuldbriefforderung gekündigt. Der Baukredit in der Höhe von Fr. 3'100'000.- hingegen wurde auf eine feste Vertragsdauer abgeschlossen, wobei die Rückzahlungsfrist am 31. Oktober 2008 endete. Eine Kündigung des Baukredits erübrigte sich demnach und die Rückforderung des Baukredits war bereits aufgrund dieses Zeitablaufs fällig geworden. Für die Festhypothek wurde eine Vertragslaufzeit vom 30. November 2006 bis zum 28. November 2014 vereinbart. Diesbezüglich bringen die Beschwerdeführer vor, dass zumindest in Bezug auf diesen Kreditvertrag eine