Seite 10 — 16 Gläubigerin der Grundpfandforderung und des Grundpfandrechts sowie Eigentümerin des Grundpfandtitels. Durch die Hingabe des Schuldbriefes wird die Forderung aus dem Grundverhältnis - vorliegend die Hypothekarverträge vom 10. November 2006 beziehungsweise 15. November 2006 - jedoch nicht erfüllt, sondern sichert diese bloss.