65 SchKG). Eine mangeloder fehlerhafte Zustellung ist anfechtbar. Die Beschwerdefrist und die Frist für die Erhebung des Rechtsvorschlags beginnen erst mit der tatsächlichen Kenntnisnahme. Wenn eine Zustellung nichtig ist, hat die Aufsichtsbehörde von Amtes wegen in das Verfahren einzugreifen und die Nichtigkeit festzustellen. Nichtig ist die fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls, von welchem der Schuldner keine Kenntnis erhält. Wenn der Schuldner jedoch vom Zahlungsbefehl, namentlich von dessen Inhalt auf andere Weise Kenntnis erhalten hat, ist die Zustellung nicht nichtig.