2. Die Kosten des Rechtsöffnungsverfahrens im Betrage von Fr. 500.00 gehen zulasten der Gesuchsgegner. Sie werden bei der Gesuchstellerin unter Regresserteilung auf die Gesuchsgegner erhoben und sind innert 30 Tagen auf das PC-Konto 70-5978-5 des Bezirksgerichtes Maloja zu überweisen. Ausseramtlich haben die Gesuchsgegner die Gesuchstellerin für ihre Umtriebe mit Fr. 500.00 zu entschädigen. 3. (Rechtsmittelbelehrung). 4. (Mitteilung).“