G. A. und die B. machten von der Möglichkeit, sich schriftlich vernehmen zu lassen, keinen Gebrauch. An der Rechtsöffnungsverhandlung vom 29. April 2010 nahmen die Vertreter der F., Dr. C. und D., sowie Dr. iur. Guido Lazzarini als Rechtsvertreter von A. und der B., teil. H. Das Bezirksgerichtspräsidium Maloja verfügte mit Rechtsöffnungsentscheid vom 29. April 2010, mitgeteilt am 20. Mai 2010, wie folgt: „1. Das Gesuch wird gutgeheissen und es wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. 2104605 des Betreibungsamtes Oberengadin (Zahlungsbefehl vom 1. März 2010) für den Betrag von CHF 7'000'000.- die provisorische Rechtsöffnung erteilt.