E. Mit dem am 1. März 2010 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 2104605 wurde A. aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 7'000'000.- zu begleichen. Als Forderungsgrund wurde die Forderung aus dem gemäss Vereinbarung vom 15. November 2006 sicherungsübereigneten Inhaberschuldbrief vom 1. Dezember 2006 über Fr. 7'000'000.- genannt, wobei sich der Umfang der fälligen Sicherungsforderung aus den Hypothekarverträgen vom 10. November 2006 beziehungsweise 15. November 2006 ergebe. Auf dem