A. Am 10. November 2006 beziehungsweise am 15. November 2006 unterzeichneten die F. sowie A. einen Baukreditvertrag. Die Finanzierung belief sich auf ein Minimum von Fr. 3'100'000.-, wobei eine Rückzahlungsfrist bis spätestens am 31. Oktober 2008 vereinbart worden ist. Gleichentags schlossen dieselben Parteien einen Vertrag über eine Festhypothek über Fr. 3'900'000.- ab. Als Vertragslaufzeit für diese Festhypothek wurde eine Dauer vom 30. November 2006 bis zum 28. November 2014 festgesetzt.