In demselben Schreiben wurde auch die Schuldbriefforderung gekündigt. Gemäss dem Kreditvertrag vom 5. Januar 2006 wurde für die Festhypothek eine Vertragslaufzeit vom 13. Januar 2006 bis zum 13. Januar 2014 vereinbart. Diesbezüglich bringen die Beschwerdeführer vor, dass zumindest in Bezug auf diesen Kreditvertrag eine Kündigung seitens der F. gar nicht hätte erfolgen dürfen. Die Allgemeinen Bestimmungen zur F. Festhypothek auf der Rückseite des „Contratto di ipoteca fissa F.“ normieren jedoch ein Kündigungsrecht der F. auf 90 Tage unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise Zahlungsrückständen.