c) Gemäss dem vorliegenden Inhaber-Schuldbrief wird die Schuld auf Grund einer separaten Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger verzinst, abgezahlt und gekündigt. Im Weiteren wird im Inhaber-Schuldbrief jedoch explizit ausgeführt, dass die Schuld unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit kündbar sei. Mit Schreiben vom 14. April 2009 kündigte die F. A. sämtlich Hypotheken, welche auf seinen Namen lauten, auf den 28. Juli 2009, mithin einer Frist von 90 Tagen. In demselben Schreiben wurde auch die Schuldbriefforderung gekündigt.