Die grundpfandrechtliche Sicherstellung für den genannten Betrag wurde auf das Stockwerkeigentum Nr. S54773, 339/1000 Miteigentum am Grundstück Nr. 2365, 6-Zimmerwohnung Nr. 1 im Erdgeschoss, mit 2 Kellerabteilen Nr. 1 und Waschküche Nr. 1 im Untergeschoss als Nebenraum, Haus A, welche zum Zeitpunkt der Errichtung allesamt im Eigentum von A. standen, eingetragen. Der Inhaber-Schuldbrief wurde vorliegend zum Zwecke der Sicherung der Grundforderung aus den Hypothekarverträgen vom 5. Januar 2006 errichtet und mit Sicherungsvereinbarung vom 5. Januar 2006 („atto di cessione in garanzia“) an die F. übertragen.