c) Im vorliegenden Fall errichtete das Grundbuchamt Oberengadin am 8. Februar 2006 einen Inhaber-Schuldbrief für eine Schuld in der Höhe von Fr. 2’400'000.-. Die grundpfandrechtliche Sicherstellung für den genannten Betrag wurde auf das Stockwerkeigentum Nr. S54773, 339/1000 Miteigentum am Grundstück Nr. 2365, 6-Zimmerwohnung Nr. 1 im Erdgeschoss, mit 2 Kellerabteilen Nr. 1 und Waschküche Nr. 1 im Untergeschoss als Nebenraum, Haus A, welche zum Zeitpunkt der Errichtung allesamt im Eigentum von A. standen, eingetragen.