Mit Ausstellung und Begebung des Titels wird der Gläubiger auch Gläubiger der abstrakten Schuldbriefforderung. Diese Forderung muss von der Forderung aus dem Grundverhältnis unterschieden werden und ist mit ihr nicht identisch. Fraglich ist nun, in welchem Verhältnis Schuldbriefforderung und Forderung aus dem Grundverhältnis zueinander stehen. So kann unter anderem der Schuldbrief dem Gläubiger an Erfüllungs Statt übergeben werden, womit die Grundforderung durch Novation getilgt wird und der Gläubiger bloss noch Gläubiger der Schuldbriefforderung ist.