E. Mit dem am 1. März 2010 ausgestellten Zahlungsbefehl mit der Betreibungsnummer 2104606 wurde A. aufgefordert, die Forderung in der Höhe von Fr. 2’388'000.- zu begleichen. Als Forderungsgrund wurde die Forderung aus dem gemäss Vereinbarung vom 5. Januar 2006 sicherungsübereigneten Inhaberschuldbrief vom 8. Februar 2006 über Fr. 2’400'000.- genannt, wobei sich der Umfang der fälligen Sicherungsforderung aus den Hypothekarverträgen vom 5. Januar 2006 ergebe. Auf dem Zahlungsbefehl ebenfalls genannt wird ein allfälliger Dritteigentümer des Pfandes, nämlich die B.. Dem Rechtsvertreter der Schuldner wurden am 2. März 2010 zwei Zahlungsbefehle zugestellt.