C. Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 2. Mai 2008 verkaufte A. seinen Stockwerkeigentumsanteil (Nr. S54773) an die B.. Die Eigentumsübertragung fand mit Eintrag in das Grundbuch am 9. Mai 2008 statt. D. Mit Schreiben vom 14. April 2009 kündigte die F. A. sämtlich auf ihn lautenden Hypotheken, so unter anderem auch die am 5. Januar 2006 geschlossenen Hypothekarverträge, auf den 28. Juli 2009. Im selbigen Schreiben wurde auch die Schuldbriefforderung gekündigt.