B. Am 8. Februar 2006 errichtete das Grundbuchamt Oberengadin einen Inhaber-Schuldbrief über eine Pfandsumme in der Höhe von Fr. 2’400'000.-. Bei dem belasteten Grundstück handelt es sich um das Stockwerkeigentum Nr. S54773, 339/1000 Miteigentum am Grundstück Nr. 2365, 6-Zimmerwohnung Nr. 1 im Erdgeschoss, mit 2 Kellerabteilen Nr. 1 und Waschküche Nr. 1 im Untergeschoss als Nebenraum, Haus A, welches im Eigentum von A. stand. Das Eigentum am Schuldbrief wurde mit Sicherungsübereignung vom 5. Januar 2006 zur Sicherung der Forderungen aus den Hypothekarverträgen an die F. übertragen.