A. Am 5. Januar 2006 unterzeichneten die F. sowie A. zwei Hypothekarverträge in der Höhe von je Fr. 1'200.000.-. Als Vertragslaufzeit für die Festhypothek wurde eine Dauer vom 13. Januar 2006 bis zum 13. Januar 2014 festgesetzt. Für den „Libor-Kreditvertrag“ wurde keine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart.