des A., und der B., Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. iur. Guido Lazzarini, Via Retica 26, 7503 Samedan, gegen den Rechtsöffnungsentscheid des Bezirksgerichtspräsidenten Maloja vom 29. April 2010, mitgeteilt am 20. Mai 2010, in Sachen der F., vertreten durch die F., Gläubigerin, Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin gegen die Schuldner, Gesuchsgegner und Beschwerdeführer, betreffend provisorische Rechtsöffnung, I. Sachverhalt