 dass das Betreibungsamt Ilanz auf Gesuch der Ausgleichskasse des Kantons Graubünden am 30. April 2010 gegen X. einen Zahlungsbefehl über Fr. 471.00 zuzüglich Zinsen und Kosten erliess (Betreibung Nr. _),  dass dieser Zahlungsbefehl auf ordentlichem Weg nicht zugestellt werden konnte, sodass das Betreibungsamt die Kantonspolizei Graubünden mit der Zustellung beauftragte,  dass der Zahlungsbefehl in der Folge am 24. Mai 2010 der Schuldnerin ausgehändigt werden konnte,