5. Entscheide des Bezirksgerichtspräsidenten in Rechtsöffnungssachen können innert 10 Tagen seit der schriftlichen Mitteilung an den Kantonsgerichtsausschuss Graubünden (recte: das Kantonsgericht), Engadinstrasse 24, 7002 Chur, weitergezogen werden. In der Beschwerdeschrift ist mit kurzer Begründung anzugeben, welche Punkte angefochten und welche Änderungen beantragt werden. 6. (Mitteilung)“